UNSERE 2 Säulen der Förderung

– 1. SÄULE –
«FöRDERUNG NACHWUCHSATHLET:INNEN»

 

NACHWUCHSATHLET:INNEN

Die direkte Athletenunterstützung erfolgt durch die Vergabe von Förderbeiträgen. Diese setzen sich aus Stipendien ohne Rückzahlungspflicht und zinslosen Darlehen zusammen. 

Kriterien

Antragsberechtigt sind Nachwuchsathlet:innen ab 16 Jahren (in den Sportarten SKI ALPIN, LANGLAUF, BIATHLON, SKISPRUNG, NORDISCHE KOMBINATION, SNOWBOARD ALPIN, SNOWBOARDCROSS, SKICROSS) bzw. ab 14 Jahren (in den Sportarten FREESKI, SNOWBOARD FREESTYLE, AERIALS, MOGULS) mit Swiss Olympic Talent Card Regional oder National und Swiss Olympic Elite Card.  

Eine Förderung erfolgt maximal bis zum Übertritt vom C- zum B-Kader oder bis zur Beendigung der sportlichen Laufbahn.

Ab der letzten Zahlung eines Förderbeitrags beginnt eine Frist von zehn Jahren. Innert dieser Frist müssen 25% der Förderbeiträge zurückbezahlt werden. Die restlichen 75% gelten als Stipendium und sind geschenkt. Ausser, wenn die Sportlerin oder der Sportler im Verlaufe der Karriere ein steuerbares Einkommen von jährlich über CHF 150’000 erreicht.

Ist dies der Fall, dreht sich das Verhältnis um, und noch 25% der einstigen Fördergelder gelten als Stipendium, während 75% als rückzahlpflichtiges zinsloses Darlehen gelten. Der zusätzlich zurückzuzahlende Betrag ist innerhalb von fünf Jahren ab Wechsel in die höhere Einkommensstufe zu vergüten. Härtefälle werden gesondert betrachtet.

Familien mit einem Reineinkommen von über CHF 100’000 oder einem steuerbaren Vermögen von über CHF 500’000 können für einen Förderbeitrag an ihr Kind leider nicht berücksichtigt werden. Bei zwei aktiven Athlet:innen pro Familie, oder bei Familien mit insgesamt mehr als zwei Kindern, gelten jeweils um CHF 20’000 höhere Ansätze.

Die Anträge sind online zu stellen und jährlich zu erneuern. Dabei werden die finanzielle Lage sowie das sportliche Potenzial jährlich neu beurteilt und der Förder­beitrag wird allenfalls angepasst.

Besonderes Bereich Ski Alpin: Erfolgt eine Förderung durch die Dr. Heinz Grütter-Jundt-Stiftung zur Förderung des alpinen Skisportes in der Schweiz, dann wird der Förderbeitrag um diesen Betrag reduziert. Somit erfolgt eine Entlastung bei der Rückzahlungsleistung.

Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Die Anträge müssen vollständig bis 30. Juni eingereicht werden. Anschliessend erfolgt die Prüfung durch den Stiftungsrat. Die Antragsteller:innen erhalten bis Ende September den entsprechenden Entscheid und gegebenenfalls eine Athletenvereinbarung. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt im Oktober/November.

Die Einreichung von Fördergesuchen für Athlet:innen ist vom 15. April bis 30. Juni möglich.

Wir arbeiten neu mit der Datenbank-Lösung von FAIRGATE.

Im Antragsformular muss zwingend eine "Primäre E-Mail-Adresse" erfasst werden, welche später zur Verwaltung der eigenen Daten als Benutzername dient, falls der Antrag auf Unterstützung genehmigt wird.

ACHTUNG: In der gesamten Datenbank darf ein und dieselbe "Primäre E-Mail-Adresse" nur einmal vorkommen. Falls Sie mehrere Kinder registrieren bzw. Anträge für mehrere Kinder stellen möchten, muss für jedes Kind eine andere "Primäre E-Mail" verwendet werden.

– 2. SÄULE –
«NachwuchsPROJEKTE»

NACHWUCHS- UND BREITENSPORTPROJEKTE

Fördergrundsätze

  • Das Projekt muss mindestens eine der elf Schneesportarten unterstützen, die unter dem Dach von Swiss-Ski vereint sind.

  • Das Projekt hat eine systemische und nachhaltige Wirkung auf die Nachwuchsförderung.

  • Das Projekt ist entweder zeitlich begrenzt oder es handelt sich um eine Anschubfinanzierung einer längerfristigen Massnahme.

  • Die Bestätigung eines Regionalverbands hinsichtlich der Unterstützungswürdigkeit des Projekts liegt vor.

  • Die Gesamtfinanzierung ist über mehrere Jahre gewährleistet und weitere Ertragsquellen können vorgewiesen werden.

  • Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.

Nicht im Fokus der Förderung stehen u.a.

  • Etablierte kommerzielle Sportevents oder Eventserien

  • JO-Lager oder Schneesportlager für Schulen und Skiclubs

  • Sponsoring von Skiclubs oder Skiclub-Rennen

  • Nicht-projektbezogene Auslagen für Trainerinnen/Trainer oder Betreuerinnen/Betreuer wie beispielsweise Lohn- oder Ausbildungskosten

  • Diplomarbeiten oder wissenschaftliche Arbeiten

  • Anschaffung von Fahrzeugen

  • Video-, Foto- und Filmprojekte

  • Allgemeine Spendenanfragen

Unterstützungsantrag

Gesuche können eimal jährlich per 30. April elektronisch an nachfolgenden Kontakt gesendet werden:

Annalisa Gerber
E-Mail